EU-Parlament: Recht auf Reparatur angenommen
Mit 584 gegen 3 Stimmen und 14 Enthaltungen hat das EU-Parlament die Richtlinie zum sog. Recht auf Reparatur angenommen. Sobald der Rat der EU die Vorgabe gebilligt hat und im Amtsblatt der veröffentlicht ist haben die EU-Staten 2 Jahre Zeit es in nationales Recht zu verabschieden.
Zusammengefasst bedeutet dies:
- Aufklärung der Verbraucher über Ihre Reparaturrechte
- Zugang zu Infos, Werkzeugen und kostengünstige Ersatzteile
- zeitnahe und kostengünstige Reparatur
- Verlängerung der Gewährleistung um ein Jahr bei Instandsetzung während derselben
- Pflicht zur Reparatur auch nach Ablauf der Gewährleistung für gängige Geräte
- Bewertungsformular zum Reparaturservice
- Einrichten einer Onlineplattform zum Auffinden diverser Angebote rund um gebrauchte Geräte
- jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine Maßnahme anbieten um Reparaturen erschwinglicher zu machen