DSGVO vs. Google Fonts

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat die Verwendung von Google Webfonts, d.h. deren Einindung über die Server von Google, manch einem Webadmin Kopfschmerzen bereitet.

Vor einiger Zeit hat es dann vom Langericht München ein umstrittenes Urteil (Az. 3 O 17493/20) gegeben, welches zunächst recht unbeachtet blieb bis eine Abmahnwelle begann. Ein interessanten Artikel dazu findet man bei Heise.de.

Erfahrene Webadmins haben Fonts schon immer aus Datenschutzgründen lokal eingebunden, die anderen können wie folgt vorgehen:

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